Nachtflugverbot BER – Volksbegehren sammelt erforderliche Stimmen

Volksbegehren zum Nachtflugverbot BER

Gegen den Flughafen an sich haben viele Anwohner eigentlich nichts, doch nachts kann sich diese Meinung ganz schnell ändern, daher wird ein Nachtflugverbot BER gefordert. Der im Bau befindliche Flughafen Berlin Brandenburg “Willy Brandt” sorgt schon lange vor seiner Eröffnung dafür, dass es Unstimmigkeiten zwischen Politik und Bürgern gibt. Das Prestigeobjekt sorgt nicht überall für freudige Gesichter, denn die neuen Kapazitäten, die über den BER abgewickelt werden sollen, könnten auch für eine erhebliche Lärmbelästigung sorgen.

Daher wurde eine Initiative ins Leben gerufen, mit der man ein Nachtflugverbot durchbringen will. Das Volksbegehren war jetzt erfolgreich, denn es wurden weit mehr als die erforderlichen Stimmen gesammelt. Bindend ist das Begehren nicht, allerdings muss sich jetzt noch einmal die Landesregierung mit dem Fall beschäftigen. Für die Organisatoren und Unterschreiber des Volksbegehrens ist das Ergebnis aber schon jetzt ein großer Erfolg.

Worum geht es bei dem Volksbegehren?

Wenn man sich eine Karte der Überfluggebiete anschaut, die es zum Flughafen Berlin Brandenburg gibt, dann gibt es eine Menge zu erwartender Flugzonen, die auch nicht immer nur über neutralem Gebiet stattfinden. Derzeit wird damit gerechnet, dass rund 1,5 Millionen Menschen von dem Lärm betroffen sein könnten. Das bleibt bei einem so großen Projekt bei der Hauptstadt sicherlich auch nicht aus. Die Frage ist aber auch, wie stark die Lärmbelästigung sein wird. Und gerade in der Nacht kann davon ausgegangen werden, dass die Belästigung steigt, da natürlich ein größerer Ruhebedarf besteht. Und das dürfte sehr viele Menschen betreffen, weshalb es auch keine Überraschung ist, dass das Volksbegehren jetzt positiv endete.

Das Volksbegehren hat ein klares Ziel. Es geht darum, ein striktes Nachtflugverbot zu erwirken, das nachts zwischen 22 und 6 Uhr gelten würde. Ursprünglich gab es zwei Forderungen in dem Volksbegehren. Zum einen, dass der bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten so gedeckt werden soll, dass es am neuen BER zwar Tag-, aber eben keine Nachtflüge geben sollte, um so die Lärmbetroffenheit zu senken. Die zweite Forderung bestand darin, dass der nationale wie auch internationale Luftverkehrsanschluss für Brandenburg und Berlin nicht alleine nur auf den Ballungsraum von Berlin verteilt werden sollte. Von der zweiten Forderung trat man später aber zurück, sodass nur das Nachtflugverbot stehen geblieben ist.

Vom 4. Juni bis zum 3. Dezember 2012 lief das Volksbegehren, für das 80.000 Unterschriften notwendig sind. Jeder Unterschriftsberechtigte darf sich einmal in die Liste eintragen, weshalb auch der Personalausweis benötigt wird. Ein Volksbegehren ist der nächste Schritt nach einer Volksinitiative, für die nur die Hälfte der Stimmen notwendig sind. Einem Volksbegehren kann außerdem ein Volksentscheid folgen. Das Begehren ist auch nicht bindend für die Abgeordneten, bedeutet aber, dass sich im Landtag mit dem Thema beschäftigt werden muss.

Über 100.000 Stimmen für Nachtflugverbot gesammelt

Wie jetzt bekannt wurde, war das Volksbegehren ein voller Erfolg. Zumindest hinsichtlich der Stimmen. 80.000 Stimmen waren notwendig, doch es sind sogar 106.332 Unterschriften zusammengekommen. Damit ist jetzt zum einen klar, dass es doch eine große Anzahl der Menschen gibt, die über die Lärmbelästigung besorgt sind. Aber auch, dass das Thema eben nochmal auf die Tische der beiden Landtage kommen wird. Sollte ein Nachtflugverbot nun im Landtag abgelehnt werden, könnte ein Volksentscheid der nächste Schritt sein. Doch die Initiatoren und Unterschreiber des Volksbegehrens hoffen jetzt natürlich darauf, dass die Landesvertreter entsprechend im allgemeinen Sinne entscheiden werden.

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

Drei Flughäfen haben im letzten Jahrhundert für den Flugverkehr von und zu Berlin gesorgt. Das waren die Flughäfen Tegel, Tempelhof und eben Schönefeld. Tempelhof wurde bereits 2008 geschlossen und hatte auch schon zu diesem Zeitpunkt nur noch eine geminderte Flugverkehrkapazität. Die Idee für einen größeren Flughafen für Berlin besteht schon lange und bezog sich meist auf den Ausbau von Berlin-Schönefeld. Das ist zwar so nicht umgesetzt worden, heute gehört der ehemalige Flughafen dennoch mit zum neuen BER. Das Abfertigungsgebäude ist zum Terminal 5 vom Flughafen Berlin Brandenburg geworden.

Der Flughafen BER (Berlin Brandenburg)

Auch wenn es schon Pläne für den Ausbau oder Bau eines großen Flughafens gab, so wurden diese erst nach der Wiedervereinigung wieder ernsthafter verfolgt. Schon in den neunziger Jahren einigte man sich dann auf den Standort Schönefeld, um dort den neuen Flughafen zu bauen. Einhergehend war damit, dass die Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden würden. 2006 wurde der erste Spatenstich gesetzt. Eigentlich war eine Eröffnung 2011 angedacht, jedoch gab es bisher immer wieder Verzögerungen, sodass der Flughafen immer noch nicht betriebsbereit ist. Auch die Kosten sind mit der Zeit immer weiter angestiegen.

Fazit zum Volksbegehren Nachtflugverbot BER

Lärmbelästigung ist in einer Großstadt kein fremdes Thema, genauso wie die Probleme beim Parken am Flughafen, aber gerade der neue Flughafen Berlin Brandenburg hat die Gemüter diesbezüglich noch einmal erhitzt. Jetzt wurde ein Volksbegehren erfolgreich abgeschlossen, indem rund 106.000 Unterschriften gesammelt werden konnten und damit wesentlich mehr als die erforderlichen 80.000 Unterschriften. Dieses Volksbegehren zum Nachtflugverbot BER ist allerdings kein bindendes Ergebnis für die Abgeordneten, da auch nicht über ein konkretes Gesetz abgestimmt wird. Aber es bedeutet, dass das Thema jetzt noch einmal in den Landtag gebracht wird. Gefordert wird ein klares Nachtflugverbot zwischen 6 und 22 Uhr.